Asklepios Klinik St. Georg
27.03.2024
Hamburg
• einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer • einer erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin